Situationsbetrachtung |
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Traumatisierung
durch Lehrergewalt Schonungslose
Wahrheiten über Lehrer als Täter: Wie
immer wieder zu beobachten ist, mangelt es Täter und Täter-Sympathisanten
nicht an der Bereitschaft zur Lüge und Verleumdung. Die Dominanz der lehrertypischen
Wortgewalt als Ergebnis berufsbedingter Sprach-Gewandtheit hat hierbei eine
tragende Funktion. Wenn
Kinder durch Lehrkräfte mißhandelt werden, löst dies nachfolgend meist noch
weitere Handlungs-Abfolgen aus, welche das ursächliche Gewalt-Ereignis in
der Auswirkung für die Opfer vervielfachen: Lehrer/Eltern-Ungleichgewicht
bei Rechtsverstößen durch Lehrkräfte B.)
Opfer-Eltern Kinder
als Opfer von Lehrer-Mißhandlung und Schulunrecht wie auch die Eltern bei
ihren Versuchen das Kind zu schützen, werden meist gleich mehrfach seelisch
traumatisiert. Fehlendes
Wissen von rechtlichen Möglichkeiten und den opferorientierten helfenden
Einrichtungen kann jegliche Bereitschaft zur Gegenwehr lähmen. Das
hat nun ein ENDE.
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INHALT Sekten-Barometer Eltern-Dokumentationen
Eltern-Doku einrichten Tipps
für Aktiv-Eltern Netzwerk
für Kinder-Rechte: Schüler-Service
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Im Impressum
der "OpferFibel" (2.Aufl, Okt.2002, ISSN
0177-1663)
wird
mitgeteilt: Die
"OpferFibel" ist auch im Internet verfügbar! ________________________________________________________ In
den Polizeiwachen liegen
oft Kurz-Infos aus Opfer
von Straftaten fühlen sich häufig ohnmächtig und von der Umwelt allein
gelassen. Nicht nur die Tat selbst ist belastend, sondern auch ihre Folgen,
z.B. die Angaben gegenüber der Polizei bei der Erstattung einer Strafanzeige,
die notwendigen sonstigen Behördengänge und die Einschaltung der Versicherungen
sind oftmals kräftezehrend. Viele Bürgerinnen und Bürger scheuen zudem eine
Anzeigenerstattung, weil sie sich fürchten, später als Zeugin oder Zeuge vor
Gericht aussagen zu müssen. Die Erfüllung der Zeugenpflicht und die Rolle
als Geschädigte bzw. Geschädigter ist nicht immer einfach. Dennoch gilt: Geschädigte
einer Straftat können sich auf Rechte stützen, die der Gesetzgeber ausdrücklich
vorgesehen hat. Nehmen Sie diese bewusst in Anspruch! Bei gesetzwidrigen Gewalttätigkeiten von Lehrern gegen Schüler, sollten sich die Eltern - durch den psychologischen Stress, dem sie ausgesetzt sind - im gleichen Maße als Opfer betrachten, wie ihre von Gewalthandlungen betroffenen Kinder. Zu Berücksichtigen sind auch die Auswirkungen durch die berufstypische, überlegene Redegewalt der Lehrkräfte. Es ist deshalb für den Normalbürger ratsam, bei allen rechtlichen Schritten eine betreuende Hilfe bzw. Begleitung hinzuzuziehen. (Red.) Die
Rechte von Verletzten bzw. Geschädigten Vor einer Vernehmung sind Zeuginnen und Zeugen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Fragen nach Ihrem persönlichen Lebensbereich sollen nur gestellt werden, wenn es in der Sache unerlässlich ist. Fragen, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung Sie sich selbst oder Ihre Angehörigen belasten würden, müssen Sie nicht beantworten. Missverstehen Sie eine solche Belehrung deshalb nicht als ein Zeichen des Misstrauens. Sie dient auch Ihrem Schutz. Sie können sich jederzeit durch eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl beraten und unterstützen lassen (gegebenenfalls Öffentliche Rechtsauskunft nutzen. Red.) Bevollmächtigte Anwälte können Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft erhalten und Beweisstücke sichten, sobald Gründe für die Geheimhaltung oder sonstige berechtigte Interessen anderer nicht (mehr) entgegenstehen. Information über das Strafverfahren Im Einzelfall können Sie Auskünfte oder Abschriften aus den Akten erhalten. Einen Antrag hierzu müssen Sie begründen, indem Sie darlegen, wozu Sie die Auskunft benötigen. Geben Sie bei allen Anträgen - wenn möglich - den Namen und Vornamen der/des Beschuldigten und unbedingt das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts an. Wenn Sie nur das Aktenzeichen der Polizei kennen, kann auch die Polizei Ihr Schreiben an die zuständige Stelle weiterleiten. Neben der Möglichkeit, auf Antrag den Ausgang des Verfahrens mitgeteilt zu bekommen, können Sie darüber hinaus bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht beantragen, dass Ihnen mitgeteilt wird, ob gegen die/den Beschuldigte(n) oder die/den Verurteilte(n) ein Freiheitsentzug angeordnet bzw. aufgehoben wird oder ob erstmals Vollzugslockerungen, wie etwa Urlaub, gewährt werden. Diesen Antrag müssen Sie ebenfalls begründen. Wenn allerdings eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit zugrunde liegt, müssen Sie das berechtigte Interesse an der Auskunft nicht darlegen. Aufgrund der Schwere der Tat, können Sie sich in solchen Fällen direkt an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht wenden. Wenn
Sie Hilfe benötigen In besonders gravierenden Fällen, in denen die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl einer Zeugin / eines Zeugen besteht, ermöglicht der § 58a StPO, Zeuginnen und Zeugen die Konfrontation mit der/dem Angeklagten durch eine Videovernehmung gänzlich zu ersparen. Kosten
Alternativ
ist es auch möglich, dass der Staat Ihnen die Kosten vorstreckt und Sie diese
später in Raten zurückzahlen. Grundsätzlich können Sie zudem Prozesskostenhilfe
erhalten, In Eilfällen kann das Gericht Ihnen unmittelbar nach der Straftat einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl beiordnen, selbst wenn noch keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Wenn Sie Opfer eines schweren Vergehens geworden sind, kann Ihnen für die Dauer einer Vernehmung eine Opferanwältin bzw. ein Opferanwalt auf Staatskosten zur Seite gestellt werden. In jedem Falle gilt auch hier: Es gibt in Hamburg diverse Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Scheuen Sie sich nicht, danach zu fragen. Schadensersatzansprüche
Hier sind Zweifel angebracht. Bei Kindesmißhandlungen durch Lehrkräfte erscheint der Anspruch auf Täter/Opfer-Ausgleich illusionär. Die gegenwärtig wahrzunehmende Praxis im Umgang mit Schulgewalt zeigt, daß eine Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes wohl eher verhindert werden soll. (Red.) |
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EINSCHRÄNKUNG bei der Handlungsbereitschaft von Organanisationen: Es hat sich gezeigt, daß die Bereitschaft zur Hilfe, in bürgerlichen Problembereichen zwar gut funktionieren kann - jedoch schwindet, wenn administrative Institutionen, wie Bildungs-Behörden, Staatsanwaltschaft, Schuleinrichtungen, Jugendbehörden u.s.w., in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Somit kann es auch geschehen, daß Vertreter der "helfenden" Organisation, welche vielfach ja nur ehrenamtlich tätig sind, die Sichtweise der Gegenseite übernehmen und Ratschläge erteilen, die sich gegen die hilfebedürftigen Eltern wenden. Ein mögliche Reaktion könnte dann sein: • Das Hilfe-Verhältnis sofort beenden. • Fakten basierendes Gedächnis-Protokoll zum Geschehniss-Ablauf anfertigen (Sachbezogen bleiben! Welche Person hat wann, was, mit welchen Worten, gesagt oder getan. Die persönlichen Bewertungen zum Geschehnis sollten unterbleiben.) • Kontakt zu anderen Gesprächs- oder Hilfs-Möglichkeiten suchen. |
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Der Unrechtsstand,
bzw. der Makel einer offiziellen Schuldzuweisung wegen gesetzwidrigem Handeln
und die Zuordnung des Täter-Status bleiben somit gegenüber dem Beschuldigten
bestehen. |
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