Erste Schritte zur Selbsthilfe
gegen Lehrer-Unrecht

Erste Hilfe
 
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Am Anfang steht immer ein böses Erschrecken.
Das Kind erzählt von Mißhandlungen, Schikanen oder beschämenden Ausgrenzungen von Lehrern - was tun?
(Anregung zum Umgang mit pädagogischem Versagen in Lehr- und Erziehungsberufen)

ABC der ersten Schritte
Zuerst gilt es, sich Klarheit zu verschaffen. Eltern sollten sich bewußt machen, daß eine seelische oder physische Mißhandlung ihres Kindes durch Lehrer nicht nur das betroffene Kind, sondern auch - durch die Auswirkungen auf das häusliche Leben - ihnen selbst und der gesamten Familie den Status des Opfern zuordnet. Für Opfer gibt es Hilfen!

1.) Verhältnisse bewußt machen:
Eltern haben es nie mit nur einem Lehrer zu tun! Jeder einzelne Lehrer ist immer zugleich auch ein Teil des Kollegiums. Dort wirken Gruppen-Mechanismen. Gemeinschafts-Merkmale können sein, falls einer der ihren durch Fehlhandlung bzw. inkompetente Ausübung der Lehrtätigkeit auffiel: Negative Reaktionen gegen das Opfer mit konstruierter Zuordnung von Eigenschuld, Abwiegelungs- und Verschleierungs-Taktiken, Rudel-Verhalten, Kader-Mentalität.
Deutschland hat etwa 800.000 Lehrer. Diese unterrichten nicht nur in den Schulen. Sie sind in Behörden, Amtsstuben, im Parlament und im Regierungs-Apparat zu finden. In den Bildungs-Behörden bekleiden Lehrer bestimmende oder Aufsicht führende Positionen. Sie sind ihre eigene Lobby und überall gegenwärtig. Wie ein mafiöses Geflecht durchzieht ihr Berufsstand die Herrschafts-Strukturen des Landes. Mutiges Aufmucken kann für einen einzelnen Lehrer immer die Gefahr persönlicher und somit existenzieller Nachteile zu Folge haben. Kardinalfrage bei jedem Ereignis: Wozu werden Lehrer neigen, die mit kinderfeindlichen Fehlleistungen eines Kollegen konfrontiert sind? Werden sie sich gegen den Kollegen oder gegen die Eltern stellen? Die Antwort verlangt nur etwas Realismus.

Die gesetzlichen Vorgaben und das idealisierende Image des Lehrerstandes veranlassen die Lehrkräfte situationsbedingt dazu, alles zu unternehmen, um den Anschein von rechtlichlicher Akuratesse, Menschlichkeit und Kinder-Zugewandheit zu vermitteln. Nicht zuletzt geht es auch darum, das soziale Ansehen des Pädagogen-Berufes zu schützen, Zweifel an der Kompetenz zu zerstreuen und die Autorität zu erhalten. Die wiederkehrenden Reaktions-Muster, welche bei Mißhandlungen gegen Kinder durch Pädagogen zu beobachtenden sind, vermitteln inzwischen den Eindruck, daß sich bei Lehrerschaft, Schulleitung und Aufsichtsbehörde, durchdachte Mechanismen herausgebildet haben, welche ein Bekanntwerden verhindern sollen.

2.) Probleme mit Lehrern richtig einschätzen:
Zeigen sich Fehlleistungen von Lehrkräften, können folgende Abläufe erwartet werden:
Der Schriftliche Austausch mit konkreter Fakten-Benennung wird von der Schule vermieden. Harmlos tuend, wird darauf gedrungen, die Problematik auf der Ebene des Gesprächs zur regeln.
Die Eltern sind meist gutwillig, ahnungslos, friedensorientiert und vertrauensvoll. Sie lassen sich darauf ein.
Klassische Eltern/Lehrer-Sitzung: Die Mutter ( alleinerziehend, oder Vater muß arbeiten ) sitzt alleine vor einer Riege mit mehreren Lehrern, welche sich die Gesprächsführung routiniert und taktisch geschickt zuspielen. Für die betroffenen Eltern ist Situation neu. Traumatisierungen und Prägungen der eigenen Schulzeit werden wach und behindern. Die Eltern fühlen sich verunsichert.
Später nach dem Ausbleiben der Verbesserung für das Kind, folgen Ohnmachts-Empfindung, Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung, Frustration. Psychosomatische Folgen - nicht nur bei dem Kind als direktem Opfer - sondern auch bei den Familien-Mitgliedern sind nicht Ungewöhnlich.

3.) Was macht Lehrer bei solchen Auseinandersetzungen so gut?
Ganz einfach, sie sind trainiert!
Lehrer haben solche Situation in den vergangenen Jahrzehnten viele Male absolviert. Nur - es wurde von den Eltern nicht bemerkt.
Lehrer besitzen eine soziale Vorrangstellung. Sie wirken als Vertreter der Schul-Administration und verfügen über ein absolutes Bewertungs-Monopol, welches keinen unabhängigen Kontrollen unterliegt. Hinzu kommt noch, daß die Beurteilung der eigenen beruflichen Leistungsbefähigung üblicherweise der persönlichen Selbst-Einschätzung der Lehrer unterliegt. Zusammen kann dies ein bedrohliches und sogar erpresserisch verwertbares Segment bilden, denn es schafft Abhängigkeit. Kinder und Eltern sind dem ausgeliefert.
Nebeneffekt: Lehrer erleben sich in einem geschützten Sozial-Biotop. Das kann Mitglieder dieses Berufsstandes zur Überzeugung verleiten, ein Anrecht auf beständiges Wohlbefinden zu besitzen und sich im Besitz einer alles umfassenden Unfehlbarkeit zu wähnen. Zwangsläufig ergeben sich hierdurch Konsequenzen. Kinder, welche diese "pädagogische Selbstsicht" durch ihr altersgemäßes Verhalten in Frage stellen, gefährden "Ruhebedürfnis" und Behaglichkeit der betroffenen Lehrkraft. Das kann Feindbild-Mechanismen hervorrufen, welche bis zum Wiedererwachen der wilhelminischen Rohrstock-Mentalität führen können.

4.) Sprache ist Waffe!
Dank berufsbedingter täglicher Übung erlangen Lehrer ein hohes Maß an sprachlicher Gewandtheit mit beachtlichem Formulierungs-Geschick und überlegener Wortgewalt, was ihnen in der Kommunikation mit Eltern eine dominante Position verleiht. Dies wird zumeist noch durch Hemmnisse der Eltern gestützt, welche sich im Zuge der Persönlichkeitsentwicklung von Kindheit an gebildet haben. Verantwortlich sind hierbei die prägenden Sozialmuster unseres Kultur-Raumes, wie z.B. die Traumatisierung durch die eigene Schulzeit, oder das hierdurch entstandene, persönliche Mißverhältnis zu Autoritäten.
Die Folgen können sein:
Unterlegenheits-Empfindung der Eltern gegenüber Lehrern, verbunden mit überhöhender Bewertung des Pädagogen-Wissens.
Ausblendung der Tatsache, daß Schulen im Wesentlichen nur allgemeine Grundlagen vermitteln, jedoch die wirklich lebenswichtigen - und höherwertigen - Kenntnisse, erst später, mit der beruflichen Spezifizierung erlangt werden. Für viele Lebensfragen dürfte die höhere Kompetenz in Wahrheit bei den Eltern liegen.
Fehleinschätzung der Pädagogen-Position und hieraus resultierend ein vorauseilendes Grundvertrauen, Glaubensbereitschaft verbunden mit der Richtigkeits-Vermutung gegenüber allem, was Lehrer äußern.

5.) Manipulationen machen Kinder zu Opfern. Tricks der Lehrer:
__ 1.) Vereinzelungs-Taktik! Den Eltern wird suggeriert, es handele sich um eine Ausnahme-Situation mit ihrem Kind. Es werden Fall-Beispiele vom angeblichen Versagen des - scheinbar mißratenen - Kindes aufgeführt. Daß sich andere Mitschüler in gleicher Weise verhalten haben, wird hierbei unterschlagen.
__ 2.) Fakten-Verfälschung! Altersgemäße Schwachpunkte im Verhalten des Opfer-Kindes werden monumentalisiert. Begebenheiten mit normalem Kinderverhalten werden mit überspitzten Wertungen, aufbauschenden Wortschöpfungen dramatisiert und als Zerrbild wiedergeben. Durch gezielt übersteigerte Lehrer-Reaktionen bei Einzelgeschehnissen findet eine Diabolisierung und Ausgrenzung des Kindes statt.
__ 3.) Standard-Abwiegelung: Die Glaubwürdigkeit der Kinder wird generell in Frage gestellt. Kinder lügen hiernach angeblich immer! Lehrer genießen demgegenüber das Renommee der Redlichkeit.
__ 4.) Schönrednerei: Bei Vorhaltungen zu pädagogischem Versagen von Lehrern treten oft verbale "Glattbügler" auf. Sie verunwirklichen, verniedlichen, verharmlosen. Sie sind meist Teil einer Lehrer-Riege mit besonderer rethorischer Geschicklichkeit, welche in Spannungsfällen wortstark als soziale Weißmacher für ihre Kollegen tätig wird. Daß hiermit eine Täter/Opfer-Umkehrung zu Lasten der Kinder verbunden sein kann, wird als Kollateral-Schaden in Kauf genommen.
__ 5.) Anwendung der Taktik "Aus den Augen, aus dem Sinn": Bei mangelnder Kompetenz der Lehrkräfte im Umgang mit Kindern, wird die persönliche Überforderung oft hinter der Vorspiegelung medizinischer bzw. psychologischer Kompetenz versteckt. Bestimmte Floskeln wie: "Aus pädagogischer Sicht" oder "aus pädagogischen Erwägungen" suggerieren Urteilsfähigkeit , begründen Handlungsbedarf und dienen als Vorlage um Kindern gesundheitliche Abnormitäten zu unterstellen und letztlich in Psychatrien oder Förder- Einrichtungen abzuschieben.
__ 6.) Täter/Opfer-Umkehrung: Das Bemühen, eine Unrechtshandlung zu vertuschen verläuft oft nach dem Prinzip des Spiels "Schwarzer Peter". Wenn es den Lehrern gelingt, pädagogischen Versagen zur "Hilfs-Maßnahme für das Kind" zu wandeln und dem Kind eine Schuldzuweisung anzuheften, erscheint der Täter schuldlos.

ELTERN-SELBSTHILFE, Gegen-Maßnahmen
Erster Schritt: Geschehnisse prüfen und dokumentieren!
Das Kind sollte den Eltern alles berichten, was ihm widerfuhr. Notizen machen und später schriftlich, detailgenau zusammenfassen. Besser noch: Gespräche mit Diktiergerät oder Tonband aufnehmen, damit das Kind möglichst ungestört erzählen kann. Oft ist es hilfreich, danach fragen, wie es die Mitschüler wahrgenommen haben!
PROTOKOLL ANLEGEN
Klar strukturierte Ordnung einhalten: Wann (Datum, Uhrzeit)? Wer (Opfer,Täter, Beobachter)? Wo? Was? Womit? Warum?
Konkret bleiben. Auf elementare Angaben zur Sache beschränken, bei Gesprächs-Äußerungen die jeweiligen Personen-Namen benennen.
Auf die Darstellung persönlicher Gefühle und Befindlichkeit, sowie die subjektive Bewertung der Geschehnisse, unbedingt verzichten. Es lenkt vom Ursächlichen ab und verwässert das Kern-Thema
Nach Eltern mit ähnlichen Erfahrungen forschen. Diese zur schriftlichen Dokumentierung anregen. Vorsicht, es gibt leider auch Eltern, welche sich anfänglich mitfühlend und elternorientiert gebärden, aber im weitern Verlauf des Konfliktes, letztendlich ihren Vorteil darin sehen, vorzugsweise die Position der Lehrerinteressen stützen.
Überkreuz-Protokoll mit gleichgesinnten Eltern praktizieren. Es kann lehrertypische Vereinzelungs-Praktiken unterlaufen. Das Überkreuz-Protokoll funktioniert so, daß Eltern der Schüler ihre Kinder - möglichst täglich - NICHT danach fragen, was das eigene Kind erlebt hat, sondern welche Abträglichkeiten den anderen Mitschülern durch Lehrkräfte widerfahren ist und dies protokollmäßig schriftlich, mit Datum und Namen, festhalten. Die Texte werden als Kopien untereinander ausgetauscht. Es macht wehrhaft und entkräftet Übertreibungen zum altersgemäßen Kinder-Verhalten durch Lehrer.
Die ELTERN-FIBEL von der Webseite "Lernen ohne Angst" herunterladen und studieren.
http;//www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/Elternfibel%20%20Lehrergewalt.pdf

Zweiter Schritt: Sich im Web rechtlich kundig machen
1.) "Eltern contra Schulunrecht", Rubrik Opfer-Hilfe. und
Recht-INFO / Gesetze.
2.)
Weitere informelle Ausführungen bei "Lernen ohne Angst"
http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/LoaTippsfuerBetroffeneKonfliktablauf.htm
3.) Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz hat mit der "OpferFibel" einen Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat herusgegeben.
Web-Adresse: www.bmj.de/opferfibel
pdf-Ausdruck: www.bmj.de/files/-/331/opferfibel.pdf
Dort werden Fragen zu gerichtlichen Verfahrensweisen und die Rechte als Opfer beantwortet; sowie Kontakt-Adressen für Beistand und Hilfe, Opferberatung, Zeugenbegleitung, rechtliche Beratung, finanzielle Hillfe und mehr, genannt.

4.) Tipps zur Dienstaufsichtsbeschwerde bei "Lernen ohne Angst":
http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/LoaTippszurDienstaufsichtsbeschwerdegegenLehrer.htm

Dritter Schritt: Rechtlich aktiv werden
Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige sind eine zweischneidige Sache, wenn zugleich eine öffentliche Präsenz beabsichtigt ist. Schon mancher mag sich über den § 353d als "Maulkorb-Paragraph" geärgert haben, da die Verfahren deswegen über ein Jahr und mehr zum Schweigen zwingen können; doch es ändert nichts an dessen gefährlicher Existenz.
Eine Alternative ist möglicherweise die Vor-Veröffentlichung: Der § 353d äußert sich nicht dazu, wenn jemand das gesamte Text-Material bereits vor der Zustellung einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige als Absichts-Erklärung veröffentlicht. Allerdings dürfte es sinnvoll sein, wenn Bestätigungen von der vorzeitigen Veröffentlichung, z.B. durch Kommentare oder Empfangsmitteilungen, als Beweise vorliegen. Das Gesetz äußert sich sehr eindeutig:

§ 353d [Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen]
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
-- 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. (Komplett-Text in Recht-INFO / Gesetze )

Vorsicht Falle!
Mit Erhalt eines Bescheides muß ein Verfahren nicht abgeschlossen sein. Wenn die Möglichkeit einer Beschwerde mitgeteilt wurde, besteht der Zustand des Untersuchungs-Verfahrens fort. Die Möglichkeit zu Beschwerde wird mit einer Frist-Angabe begrenzt. Also vorsichtig bleiben bis zum Fristablauf!

Reden ist Silber! Schreiben ist Gold!
Insbesondere bei der Absicht zur Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige sollte von Anbeginn alles auf der Schrift-Ebene belassen werden, um die Kontrolle über die Aussagen zu behalten. Gespräche vermeiden! Keine Vorweg-Telefonate führen, z.B. um Gutwilligkeit oder Konsensfähigkeit zu demonstrieren oder "um denen mal die Meinung zu sagen"!
Eine Strafanzeige NICHT bei der Polizei stellen, sondern direkt und schriftlich an die Staatsanwaltschaft richten. Bei späteren Terminen Opferhilfen und Zeugenbegleitung in Anspruch nehmen. Auf sachliche Wortführung achten, siehe oben.

INHALT

Journalisten-Service
Für Kinder/Eltern Schutz + Hilfe
Kurz-Info zu aktuellem Fall-Beispiel


Erste Hilfe für Eltern
Erste Hilfe bei Gewalt oder Unrecht
gegen Kinder durch Lehrer o. Erzieher
Eltern-Helfer
für Konflikt-Gespräche mit Lehrern
Opfer-Hilfe
Recht-INFO / Gesetze

Aufruf an alle Eltern

Sekten-Barometer
Gefährdung für Kinder erkennen

Eltern-Dokumentationen
von Schul-Konflikten

1.) Waldorf- + andere Privat-Schulen
.... in der Rubrik "Schulunrecht"
2.)
Staatliche Schulen
.... in der Rubrik "Lehrer-Unrecht"
3.) Sonder-Doku "Contra-Unschule"

Eltern-Doku einrichten
Erste Schritte

Regelement zur Eltern-Dokumentation
Hilfe zur Text-Formulierung
Muster-Seite für Eltern-Dokumentation

Tipps für Aktiv-Eltern
Transfer-Adressen + INFO-Pool
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Netzwerk für Kinder-Rechte:
www.lernen-ohne-angst.de
www.schule-neu-bilden.de

Schüler-Service
Schüler-Helfer

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Unverbindliches MUSTER für eine Strafanzeige
auf Grundlage der "Opferfibel" des Bundesministerium der Justiz
(Ersetzt keine rechtliche Beratung)
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Abs.
Hans Mustermann
Steilshooper Allee 1000
22309 Hamburg

Hamburg den 10.10.2008
An die Staatsanwaltschaft
Hamburg Kaiser-Wilhelm-Straße 100
20316 Hamburg

Betr. Strafanzeige gegen die Herrn Gerd Groß wegen Körperverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen den Lehrer Herrn Gerd Groß, wohnhaft Steilshooper Allee 1000, 22309 Hamburg.

Begründung:
Herr Gerd Groß ist in der Wildörfler-Schule, Wandsbeker Weg 6, 22165 Hamburg als Lehrkraft tätig. Am 09.09.2008, gegen 11.00 Uhr, fand eine Aufführung vor allen Schülern in der Aula der Wildörfler-Schule statt. Als die Aufführung gegen 12.00 Uhr beendet war und die Schüler den Saal verließen, sprach der Lehrer Groß den Schüler Willi Klein an.
Die Entgegnung des Kindes war anscheinend nicht im Sinne des Lehrers. Der Lehrer Groß reagierte damit, daß er dem Jungen so heftig mit seiner Hand an den Kopf schlug, daß dieser zu Boden stürzte. Statt sich dem Niedergeschlagenen zuzuwenden, wandte sich der Lehrer um und eilte davon. Dies geschah vor Augen aller Schüler im Saal. Es waren auch Erstkläßler anwesend.
Die Kinder zeigten sich erschreckt und aufgewühlt von der Gewalttat.

1.) In dem physische Angriff des Lehrer Groß gegen den Schüler Willi Klein sehe ich das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzt und einen Verstoß gegen die Vorgaben der Aufsichtsfunktion welche Lehrkräft zu erfüllen haben.
2.) Auf Grund der geltenden, zeitgemäßen Erkenntnisse in der Psychologie und der Erziehungs-Wissenschaft, kann davon ausgegangen werden, daß mit der physischen Gewalttat zugleich eine seelische Mißhandlung des Schüler Willi Klein stattgefunden hat.
3.) Der gleiche Wissenstand belegt auch, daß die hautnahe Konfrontation mit dem Gewalt-Ereignis, auf all die anderen Schüler, welche das Ereignis mit ansehen mußten, als Akt seelischer Mißhandlung eingewirkt haben muß.
Der Paragraph 1631 BGB erklärt seelische Gewalt unmißverständlich zur Gesetzwidrigkeit.

Verstärkt wird die Schwere der seelischen Mißhandlung durch die Aufgabenstellung des Lehrer-Berufes. Naturgegeben nehmen Schüler einen Lehrer, auf Grund von dessen Tätigkeit, als Vertreter der Schul-Autorität wahr. Das vermittelt den Kindern, beginnend mit der Einschulung, Vertrauen und den Glauben, sich in einem besonders beschützten Umfeld zu bewegen. Eine Lehrkraft hat im Zuge ihrer pädagogischen Aufgabe eine wertbildende und humanistische Vorbild-Funktion zu erfüllen.
Bei gesetzwidriger Gewalttätigkeit durch Lehrkräfte ist davon auszugehen, daß sich dies als schweres, seelisches Schock-Erlebnis auswirkt, zur Zerrüttung des sozialen Grundvertrauens der Kinder führt und prägende Schäden, bis zur emotionalen Fehlbildung, zur Folge hat.

Als Zeugen benenne ich die Schüler der Wildörfler-Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Mustermann

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